Bekanntmachung
Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
in Thüringen und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen sind die ersten Covid19-Fälle bestätigt. Nach der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen sind mit Wirkung zum 14.03.2020 alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Besuchern inkl. Personal bis zum 10.04.2020 untersagt. Für Veranstaltungen (sowohl privat als auch öffentlich) unter 100 Besuchern gelten erhöhte Hygiene- und Sicherheitsstandards. Das Robert-Koch-Institut sieht auch bei kleineren Veranstaltungen schon ein erhöhtes Infektionsrisiko.
Aufgrund dieser Risikolage und zum Schutz von Risikogruppen wie älteren oder schon vorerkrankten Bürgerinnen und Bürgern teile ich hiermit Folgendes mit:
Vorerst bis zum 10.04.2020 werden in unserem Ort alle gemeindlichen und öffentlichen Veranstaltungen und alle öffentlichen Veranstaltungen in gemeindeeigenen Räumlichkeiten abgesagt. Dies sind Vorsichtsmaßnahmen, die einzig der Sicherheit und dem Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger dienen.
Diese Absage gilt für alle gemeindeeigenen Gebäude (Dorfgemeinschaftshaus, Friedensrasen und Sportlerheim). Die vorgenannten Gebäude und Räumlichkeiten stehen ab sofort auch nicht mehr für Versammlungen, Sportaktivitäten und sonstige Veranstaltungen zur Verfügung. Dies gilt ferner auch für private Veranstaltungen in den genannten Räumlichkeiten. Des Weiteren sind alle Ausbildungen und Dienstveranstaltungen der Feuerwehr Ritschenhausen einschließlich der Jugendfeuerwehr ausgesetzt, ausgenommen sind alle Einsätze und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Gerätewartung.
Von dieser Absage betroffen ist auch die für den 14.03.2020 geplante Aktion zum Bau von Bänken in der Kalthalle sowie der für den 21.03.2020 geplante Frühjahrsputz. Für den Frühjahrsputz wird es keinen Ausweichtermin geben. Jedoch werden von der Gemeindeverwaltung Müllsäcke ausgegeben und auch zentral entsorgt. Wer also auf seinem Spaziergang Müll einsammeln möchte, kann dies gerne tun. Bitte melden Sie größere Müllansammlungen an den Bauhof oder den Bürgermeister, damit wir diese entsorgen können.
Zum Schutz aller Einwohner*innen möchte ich nochmals auf die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Verhaltensweisen eingehen. Nach Möglichkeit halten Sie mindestens 1–2 Meter Abstand zu hustenden und/oder niesenden Fremdpersonen. Die Handhygiene ist strengstens einzuhalten (gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife). Bitte achten Sie außerdem auf die Hustenetikette (z. B. Husten und Niesen in die Ellenbeuge). Auch das konsequente Vermeiden von Händeschütteln zählt zu den vorbeugenden Maßnahmen.
Wo immer Sie die Möglichkeit haben, sollten Sie auf direkte soziale Kontakte verzichten bzw. diese minimieren. Auch im privaten Umfeld sind größeren Zusammenkünfte zu vermeiden, wenn dies möglich ist, um eine weitere Ausbreitung und Ansteckung mit Covid-19 zu vermeiden.
In den nächsten Wochen werden durch die Gemeinde keine Besuche zu Jubiläen stattfinden, um die Bevölkerung keinem erhöhten Infektionsrisiko auszusetzten.
In den letzten Tagen haben sich die ersten besorgten Bürger und Bürgerinnen an die Gemeinde Ritschenhausen gewandt. Damit Bürgeranfragen seriös und adäquat beantwortet werden, hat das Landratsamt ein Info-Telefon geschaltet, denn Panik ist kein guter Ratgeber.
Das Info-Telefon im Landratsamt ist erreichbar unter:
03693/485-4000
Für Rückfragen stehe ich telefonisch unter 0151 54729120 oder f.j.winkel@ritschenhausen.com zur Verfügung. Weitere Informationen finden sie auch unter www.Ritschenhausen.info.
Ritschenhausen, den 13.03.2020
Gez. Winkel
– Bürgermeister-
03.04.2020
Corona-Bestimmungen werden konsequent durchgesetzt:
Ordnungsbehörden mit 1.300 Kontrollen im Landkreis präsent
Die Ordnungsbehörden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen haben die Kontrollen nochmals intensiviert: Täglich sind Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsämter, der Polizei und des kreislichen Vollzugsdienstes im gesamten Landkreis unterwegs, um die Einhaltung der bestehenden Rechtsverordnung des Freistaates und der Allgemeinverfügung des Landkreises zur Eindämmung des Coronavirus zu überprüfen. Die Ordnungshüter kontrollieren, ob der Mindestabstand von 1,5 Meter zu Nicht-Angehörigen beachtet wird, ob Geschäfte wie verordnet geschlossen sind, ob in den geöffneten Läden die notwendigen Hygienevorschriften eingehalten werden und vieles mehr. „Mit großer Unterstützung unserer kommunaler Ordnungsämter sowie der Polizei werden wir die Bestimmungen energisch, konsequent und falls nötig mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Die festgestellten Verstöße werden konsequent geahndet und zur Anzeige gebracht“, erklärt Susanne Reum, Vizelandrätin und Leiterin des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit im Landratsamt. Die Einhaltung der Regeln sei essenziell für den Schutz der Bevölkerung.
Im gesamten Kreisgebiet führten Ordnungskräfte nach einer aktuellen Abfrage des Landratsamtes vom 23. bis 29. März 2020 flächendeckend rund 1.300 Kontrollen durch, 250 davon in Geschäften. Dabei wurden insgesamt 124 Verstöße festgestellt. Teilweise wurden Verwarngelder verhängt, zudem leiteten die Kräfte vor Ort 57 Anzeigen an die zentrale Bußgeldstelle im Landratsamt weiter. Für derartige Ordnungswidrigkeiten sind Bußgelder bis zu 25.000 Euro (insbesondere bei wiederholten Verstößen) möglich. Hierzu laufen die ersten Anhörungsverfahren.
In besonders drastischen Fällen können auch Strafanzeigen erstattet werden, die zu Freiheitsstrafen führen. Dies gelte gerade auch für Quarantäne-Verstöße macht Reum, die auch den kreislichen Krisenstab leitet, deutlich. „Unser Eindruck ist, dass sich der Großteil der Bevölkerung sehr diszipliniert und vorbildlich verhält. Es laufen aber auch sehr intensive Kontrollen, bei denen immer wieder Fehlverhalten festgestellt werden“, erklärt Reum. Am häufigsten seien Verstöße gegen die Vorgaben zur Kontaktminimierung vorgekommen, aber auch einzelne Geschäfte hätten sich der verordneten Schließung widersetzt. Insgesamt erteilten die Ordnungsbehörden in der Vorwoche zudem 130 Platzverweise – gerade auch an Kinder und Jugendliche, die in Gruppen unterwegs waren. „Wir würden uns wünschen, dass der Freistaat endlich – wie andere Bundesländer auch – einen einheitlichen Bußgeldkatalog vorlegt, damit wir in Thüringen mit gleich Maß messen“, so die Vizelandrätin.
Hinweise aus der Bevölkerung nehmen Landratsamt, Polizei und die kommunalen Ordnungsämter entgegen. „Die bei uns eingehenden Hinweise werden aber ohnehin zur weiteren Ermittlungsarbeit an die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden weitergeben“, sagt Reum. „Berechtigte Hinweise werden selbstverständlich verfolgt.“ Gleichzeitig mahnt die Vizelandrätin auch zu Besonnenheit. „Wir wollen Uneinsichtige stoppen, die helfen das Virus zu verbreiten. Wir wollen aber auch kein Denunziantentum fördern. „Was wir jetzt brauchen ist Zusammenhalt und keine Kultur des gegenseitigen Misstrauens.“ Es sei gut, wenn die Menschen aufmerksam seien und gerade im ländlichen Raum ist soziale Kontrolle ein effektives Mittel. Manchmal bewirke aber ein freundlicher Hinweis unter Nachbarn vielleicht auch mehr als eine Anzeige beim Ordnungsamt oder der Polizei.
31.03.2020
Häusliche Quarantäne: Was bedeutet das? Auf was muss ich achten?
Bei einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus ist bisher meist kein Klinik-Aufenthalt nötig, weil vier von fünf Infizierten keine oder nur leichte Symptome ähnlich denen einer Erkältung zeigen. Das SARS-CoV-2-Virus ist aber nach den bisherigen Erfahrungen hoch ansteckend. Um Infektionsketten verlässlich zu unterbrechen, ordnet das Gesundheitsamt entsprechend der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts bei nachweislich Infizierten mit leichten Krankheitsverläufen eine Unterbringung in „häuslicher Quarantäne“ für 14 Tage an, was nach bisherigem Stand der maximalen Dauer der bisher bekannten Inkubationszeit entspricht. Aber nicht nur für Infizierte, sondern auch für deren direkte Kontaktpersonen (Menschen, die persönlichen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten), kann das Gesundheitsamt nach Paragraph 30 des Infektionsschutzgesetzes häusliche Quarantäne veranlassen. Seit dem 23. März 2020 hat das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zudem per Allgemeinverfügung eine 14-tägige häusliche Quarantäne beginnend ab dem Rückkehrdatum für alle Auslandsreise-Rückkehrer angeordnet. Wenn Krankheitszeichen wie Husten, Fieber, Atembeschwerden etc. auftreten, sollten sich die häuslich isolierten Personen sofort beim Gesundheitsamt melden (Tel.: 03693/485-8701, -8718). Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden! Entsprechende Kontrollen finden statt. „Ich denke, dass die meisten Menschen in Quarantäne sich ihrer Verantwortung für die übrige Bevölkerung bewusst sind und dieser Verantwortung auch mehr als gerecht werden“, sagt Landrätin Peggy Greiser. „Leider habe ich in den vergangenen Wochen gehört, dass Infizierte oder Menschen, die vorsorglich unter Quarantäne stehen, teilweise angefeindet oder wie Aussätzige behandelt wurden“, bedauert die Landrätin. „Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Experten vom Robert-Koch-Institut das Ansteckungsrisiko in Deutschland als hoch einschätzen. Das heißt: Jeder kann sich anstecken und für jeden besteht so das Risiko, sich in die mental belastende Quarantäne begeben zu müssen – und jeder wird dann froh sein, wenn es Menschen gibt, die ihre Hilfe anbieten oder sich nach dem Wohlbefinden erkundigen“, sagt die Landrätin. „Daher möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen: Helfen Sie, seien Sie solidarisch und verurteilen Sie nicht!“
Häusliche Quarantäne: Welche Regeln müssen Bürger beachten?
- Das Haus/die Wohnung bzw. Wohngrundstück darf nicht verlassen werden, auch nicht für wenige Minuten
- Vermeidung/Unterlassung von Kontakten zu den Mitbewohnern, insbesondere keine engen Kontakte (Küssen, Umarmen, Händeschütteln, etc.) und insbesondere, wenn die Mitbewohner einer Risikogruppe angehören. Dazu zählen vor allem Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, chronisch Kranke, Ältere und Schwangere.
- Es sind keine Besuche von anderen Personen gestattet!
- Nach Möglichkeit: Einzelunterbringung in einem gut belüftbaren Zimmer.
- Mitbewohner und Familienangehörige sollen sich in der Regel in anderen Räumen aufhalten oder einen Mindestabstand von mindestens ein bis zwei Metern einhalten.
- Die Nutzung gemeinsamer Räume sollte auf ein Minimum begrenzt werden und möglichst zeitlich getrennt erfolgen. Diese Räume, vor allem Küche und Bad, müssen regelmäßig gereinigt und gut gelüftet werden.
- Falls Räume zusammen genutzt werden müssen, strenge Hygiene einhalten. Die Kontaktperson desinfiziert vor Verlassen des Zimmers gründlich die Hände mit einem Händedesinfektionsmittel („begrenzt viruzid“ oder „viruzid“)
- Anschließend gründliches Reinigen der berührten Flächen und Gegenstände, (z.B. Türklinken, Telefon, Tisch, Küchenarbeitsplatte, WC etc.) mit einem geeigneten Desinfektionsmittel
- Handtücher und Lappen sollten häufig gewechselt und die entsprechende Wäsche mit mindestens 60 °C, besser 90 °C gewaschen werden.
- benutztes Geschirr bei mindestens 60°C in der Spülmaschine reinigen
- Zudem gelten besondere Regeln bei der Entsorgung von Abfällen (siehe: www.lra-sm.de à Coronoavirusà Was bei häuslicher Quarantäne wichtig ist)
Die häusliche Quarantäne stellt auch eine psychische Belastungssituation dar: Wie kann ich dennoch Stress abbauen?
Die Quarantänesituation ist eine Schutzmaßnahme. Sie kann aber auch eine Belastung sein, denn sie schließt potenziell erkrankte Personen von der Teilnahme am sozialen Leben weitgehend aus. Wichtige soziale Ressourcen, wie sie das Berufs- oder Familienleben bieten, sind reduziert. Wenn die Quarantäne länger dauert, kreisen die Gedanken häufig um die Krankheit und ihre möglichen Auswirkungen. Daher ist es wichtig, auf den Erhalt des eigenen psychischen Wohlbefindens zu achten.
Praktische Tipps
- Tagesstruktur schaffen und realistische Ziele setzen.
- Fernmündlicher Kontakt mit Familie und Freunden, zum Beispiel über Telefon und Online-Medien.
- Freunde oder Nachbarn bitten, den Einkauf zu erledigen, Medikamente zu besorgen oder mit dem Hund spazieren zu gehen. Auch die Gemeinden oder ehrenamtliche Helfer bieten häufig Unterstützung an.
- Körperlich aktiv bleiben: Auch auf begrenztem Raum kann Sport betrieben werden, zum Beispiel durch Übungen auf einem Stuhl oder auf dem Boden. Hierzu gibt es auch im Internet viele Hinweise und Anregungen.
- Mental aktiv bleiben, zum Beispiel durch Lesen, Schreiben oder (Denk-)Spiele.
- Bei Bedarf Entspannungsübungen ausprobieren. Auch hierzu gibt es im Internet viele Hinweise und Anregungen.
- Gefühle akzeptieren: Unfreiwillig in häuslicher Quarantäne zu sein, kann viele verschiedene emotionale Reaktionen hervorrufen. Das sind normale Reaktionen auf die unnormale Situation. Bei akuten Belastungssituationen kann auch die Telefonseelsorge eine Anlaufstelle sein (Tel. 0800/111 0 111 oder Tel. 0800/111 0 222 oder 116 123).
- Kritisch gegenüber Falschinformationen sein. Informieren Sie sich nur bei vertrauenswürdigen Quellen, zum Beispiel auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) oder des Landratsamtes (www.lra-sm.de). Auch das Bundesgesundheitsministerium oder das Thüringer Gesundheitsministerium stellen gesicherte Informationen bereit. Seriöse Ansprechperson ist natürlich auch der Hausarzt.
- Bewusster Medienkonsum in Bezug auf dieses Thema durch das Setzen fester Zeiten, in denen neue Nachrichten und Informationen recherchiert werden.
- Positive Grundhaltung bewahren.
Ist ein Verdienstausfall zu befürchten?
Wird für einen Mitarbeiter durch das Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet, zahlt sein Arbeitgeber das Gehalt zunächst weiter. Und zwar unabhängig davon, ob die Quarantäne in der eigenen Wohnung oder an einem anderen Ort angeordnet wird. Nach § 56 Infektionsschutzgesetz kann sich der Arbeitgeber die Kosten bei der zuständigen Behörde (i.d.R. das Thüringer Landesverwaltungsamt, entsprechende Anträge unter www.lra-sm.de/?p=22686) erstatten lassen. Auch Selbstständige können Verdienstausfall geltend machen.
26.03.2020
Soforthilfeprogramm des Landkreises: Mehr als 800 Anträge eingegangen
Das Soforthilfeprogramm des Landkreises Schmalkalden-Meiningen für die heimische Wirtschaft hat eine wahre Antragsflut hervorgerufen. Mehr als 800 Anträge sind bis dato in der Wirtschaftsförderung des Landratsamtes eingegangen. „Derzeit sind etwa 150 Anträge bearbeitet, rund 50 Bescheide sind bereits in der Post zu ihren Antragstellern unterwegs und dürften ihre Not zumindest etwas lindern“, erklärt Landrätin Peggy Greiser. Mit den ersten Auszahlungen für die bewilligten Anträge ist ab Montag nächster Woche zu rechnen. Aufgrund der hohen Resonanz sei aber derzeit, trotz Aufstockung der personellen Ressourcen in diesem Bereich, von einer Bearbeitungszeit bis zu zwei Wochen auszugehen.
Das Soforthilfeprogramm des Landkreises ist als Rettungsring für kleinere Unternehmen und Kleinstunternehmen angelegt, die keine andere Hilfe erhalten können – beispielsweise Selbstständige ohne Gewerbeanmeldung. „Alle anderen Unternehmen“, so empfiehlt es die Landrätin, „sollten primär die Soforthilfe bei der Thüringer Aufbaubank beantragen, wo Summen bis zu 30.000 Euro abgerufen werden können.“ Beim Soforthilfeprogramm des Landkreises können je nach Beschäftigtenzahl maximal 10.000 Euro Soforthilfe beantragt werden. „Für die meisten Unternehmen ist dies aufgrund der höheren Förderaussichten auch der attraktivere Weg. Laut Thüringer Wirtschaftsministerium sollen auch die Hilfen des Landes bereits mit Beginn der nächsten Woche an die ersten Antragssteller ausgezahlt werden“, so Greiser, die in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass eine Doppelförderung nicht möglich ist.
26.03.2020
Corona-Krise: Landratsamt nutzt zahlreiche Informationskanäle und empfiehlt NINA-App
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat Fake-News schon lange den Kampf angesagt. Das gilt natürlich erst recht jetzt in der Corona-Krise. Das Landratsamt rät Bürgerinnen und Bürgern dringend auf seriöse Informationsquellen zu setzen. „Dankenswerterweise werden unsere Informationsangebote derzeit sehr intensiv genutzt“, sagt Landrätin Peggy Greiser. Die Internetseite des Landkreises verbucht täglich bis zu 20.000 Aufrufe. Hier bietet der Landkreis unter anderem einen Newsticker zum Coronavirus, einen Überblick über häufig gestellte Fragen und Antworten, Informationen für Unternehmen und vieles mehr an. Daneben verfolgen mehr als 5.000 Facebook- und rund 1.300 Instagram-Abonnenten aktuelle Meldungen aus dem Landkreis. Für den direkten Draht hat der Landkreis bereits seit 3. März 2020 ein Info-Telefon mit derzeit drei Rufnummern eingerichtet. Und in Kürze startet eine digitale Helferplattform.
Landratsamt empfiehlt Installation der Warn-App NINA
Wie schon im vergangenen Jahr bei der Evakuierung in Meiningen im Rahmen einer Bombenentschärfung setzt der Landkreis bei der Warnung und Information der Bevölkerung auch auf die offizielle Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten App). Über die App können besonders Informationen und Gefahrenmeldungen direkt übers Handy empfangen werden. Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen empfiehlt daher allen Bürgerinnen und Bürgern die Installation dieses Zusatzprogrammes auf ihren Smartphones oder Tablet-PCs.
„Wenn sich die Lage ändert oder kurzfristige Allgemeinverfügungen bekanntgegeben werden müssen, ist ein schneller Informationsfluss extrem wichtig. Da liegt es nahe, das Smartphone auch als Sirene für die Hosentasche zu nutzen“, erklärt Landrätin Peggy Greiser.
Die Kreisverwaltung ist untere Katastrophenschutzbehörde im Landkreis. Im Fall einer Krise, wie jetzt beim Thema Corona, aber auch bei Großschadensereignissen oder einer Katastrophe setzt das Landratsamt einen Krisen- oder Katastrophenschutzstab ein, der im Ernstfall die Bewältigung verschiedener Schadenslagen zentral koordiniert. Die Bevölkerungsinformation ist dabei eine zentrale Aufgabe. Dabei soll künftig auch NINA noch stärker als bisher genutzt werden.
Die App bietet die Möglichkeit, die Bevölkerung örtlich gezielt vor Gefahrenlagen zu warnen und ihr konkrete Verhaltenshinweise zu geben. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert.
NINA wird über das Modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundes angesteuert. Für die Bevölkerung ist das satellitenbasierte System kostenlos. Es muss lediglich die App heruntergeladen werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit schnell und effizient Warnmeldungen aus einer Hand.
NINA kann für die Betriebssysteme iOS (ab Version 8.0) und Android (ab Version 4) genutzt werden. Die App ist kostenfrei über iTunes und den Google Play Store erhältlich. Mehr Informationen zu NINA gibt es unter www.bbk.bund.de/NINA.
26.03.2020
Landratsamt setzt Erhebung von Hortgebühren vorerst aus
Nach der Entscheidung der Thüringer Landesregierung, den Kommunen die Elternbeiträge für Horte und Kindergärten für die Zeit der Schließung zu erstatten, setzt der Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Erhebung der Elternbeiträge für Schulhorte mit Wirkung vom 1. April 2020 vorerst aus. Wie lange diese Regelung greift, liegt in erster Linie daran, ob der Freistaat die Schließung von Schulen aufgrund der Corona SARS-CoV-2 Pandemie auch nach dem 19. April 2020 als notwendig erachtet.
Das Landratsamt hat in jedem Falle den Lastschrifteinzug für den Monat April gestoppt. Das heißt, dass Eltern, die ein SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Elternbeiträge erteilt haben, der Beitrag für den Monat April nicht eingezogen wird. Bürgerinnen und Bürger, die einen Dauerauftrag bei ihrer Bank eingerichtet haben, sollten diesen vorerst für den Monat April deaktivieren. Bereits gezahlte Gebühren werden zum gegebenen Zeitpunkt erstattet beziehungsweise mit zukünftig anfallenden Gebühren verrechnet. Ein Rückerstattungsantrag ist nicht gesondert zu stellen. Ebenso bedarf es keiner Abmeldung für die Zeit der Hortschließung. Nachdem der konkrete Zeitraum der Schließung bekannt ist, wird eine Rückerstattung zu viel gezahlter Elternbeiträge erfolgen. Die betroffenen Eltern werden um Verständnis gebeten, da für die genaue Abrechnung der Tag der Wiederaufnahme des regulären Schulhortbetriebs feststehen muss.
Die weiteren Details der Kostenerstattung für den Zeitraum der gesamten Schul-/Hortschließung werden derzeit noch vom Land erarbeitet. Bei der Umsetzung der Entscheidung gilt der Grundsatz, dass ein für die betroffenen Eltern möglichst praktischer und pragmatischer Weg der Rückerstattung oder Verrechnung bereits gezahlter Beiträge gefunden wird.
Wichtig: Für Kinder, die sich in den Notbetreuungsgruppen befinden, werden die Hortgebühren nicht erstattet, da diese weiterhin Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. In diesen Fällen ist der Zahlungsverkehr aufrechtzuerhalten.
Bei Fragen steht Bürgerinnen und Bürger der Fachdienst Schulen unter Tel. 03693 / 485-8224 sowie per E-Mail unter fd.schulen@lra-sm.de gern zur Verfügung.
19.03.2020
1 Million Euro für die Wirtschaft – Landkreis Schmalkalden-Meiningen bringt Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen auf den Weg
Zur Stützung der heimischen Wirtschaft, insbesondere von Kleinstunternehmen, kleineren Unternehmen und Freiberuflern, hat der Landkreis ein Soforthilfeprogramm mit einem Volumen von einer Million Euro auf den Weg gebracht. „Wir haben jetzt keine Zeit für bürokratischen Hickhack, bei vielen Unternehmen, gerade bei den Kleineren ist es fünf vor Zwölf“, so Christoph Zimmermann, Leiter der Zentralen Steuerung im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen. Zuletzt hatte der Landkreis bereits schnellere und unbürokratische Hilfe vom Land gefordert, um Insolvenzen von ansonsten gesunden Unternehmen zu verhindern. „Wir wollen als Landkreis unseren Beitrag dazu leisten und gerade den kleinen Unternehmen unter die Arme greifen, die ansonsten durchs Raster fallen würden“, so Zimmermann. Es handelt sich um eine Eilentscheidung der Landrätin in Abstimmung mit den Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen. In einer Telefonkonferenz signalisierten vier von fünf Fraktionen ihre Unterstützung. Die Deckung der Haushaltsmittel erfolgt über eine Sonderrücklage.
Nachdem Soforthilfeprogramm können Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Not geraten sind, ihre Anträge bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises stellen. Firmen mit bis zu drei Beschäftigten erhalten 3.000 Euro Soforthilfe, Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten 5.000 Euro, 7.500 Euro erhalten Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Unternehmen mit maximal 20 Beschäftigten können Hilfen über 10.000 Euro beim Kreis beantragen.
„Durch die zur Verfügung stehenden Mittel kann bis zu 300 Unternehmen schnelle und unbürokratische Hilfe zugesprochen werden, um Mietverpflichtungen oder Ähnliches bedienen zu können“, erläutert Landrätin Peggy Greiser. Die Auszahlung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, es sei denn, eine Überkompensation durch Entschädigungs- und Versicherungsleistungen oder andere Fördermaßnahmen – etwa von Bund und Land – erfolgt. In diesem Fall muss das Unternehmen die erhaltene Soforthilfe an den Kreis zurückzahlen. Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss der letzte Einkommensteuer- und Gewerbesteuerbescheid vorgelegt und geprüft werden.
Die Anträge auf Soforthilfe stehen ab 20. März 2020 auf der Homepage des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen (www.lra-sm.de) zum Download bereit. Rückfragen beantwortet Kreis-Wirtschaftsförderin Ulrike Steinmetz
(Tel. 03693 / 485-8392, E-Mail: soforthilfe.corona@lra-sm.de)
24.03.2020
Einhaltung der Corona-Maßnahmen wird streng kontrolliert
Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen wird die Einhaltung der verfügten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Zusammenarbeit mit den kommunalen Ordnungsämtern und der Polizei streng kontrolliert. Im gesamten Kreisgebiet wurden seit vergangenem Freitag bis Montagmittag, laut einer entsprechenden Abfrage des Landratsames flächendeckend 85 Kontrollen durch die Ordnungsbehörden durchgeführt. Dabei stellten die Ordnungshüter 14 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 19.03.2020 fest (beispielsweise Menschenansammlungen). Die festgestellten Verstöße werden konsequent und unmittelbar geahndet und zur Anzeige gebracht. Das heißt, es werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die Bußgelder bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen können. In besonders drastischen Fällen können auch Strafanzeigen erstattet werden, die zu Freiheitsstrafen führen.
23.03.2020
Allgemeinverfügung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen erlassen:
14 Tage häusliche Quarantäne für alle Auslandsreise-Rückkehrer
Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, die sich seit dem 9. März 2020 außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, sind ab sofort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr verpflichtet, sich ausschließlich in ihren Wohnungen bzw. auf ausschließlich von ihnen selbst genutzten Bereichen ihrer Wohngrundstücke aufzuhalten. Auch Schüler oder Vorschulkinder, die in dieser Zeit im Ausland waren, dürfen keine Notbetreuungsangebote in Schulen oder Kitas besuchen. „Wir haben in den letzten Tagen fast ausschließlich Neuinfektionen durch Reiserückkehrer, insbesondere aus dem Alpenraum, zu verzeichnen gehabt, die nach ihrer Rückkehr teilweise beträchtlichen Kontakt zu anderen Menschen hatten. Wir sind gezwungen hier zu handeln, um unsere Bevölkerung vor weiteren importierten Fällen mit großem Streueffekt zu schützen. Auf ein landeseinheitliches Vorgehen können und wollen wir hier nicht mehr warten“, so Landrätin Peggy Greiser.
Ausgenommen hiervon sind Personen, die in folgenden Bereichen tätig sind:
- Gesundheitswesen und deren Dienstleister (Arztpraxen, Krankenhäuser, Testlabore, Krankentransporte, Apotheken, Gesundheitsämter, Rettungsdienst und ähnliche),
- Pflegebereich (Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Betreuung von Menschen mit Behinderung/ Kindern oder Jugendlichen und ähnliche),
- Herstellung von medizinischen und pflegerischen Produkten,
- Behörden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind (Polizei, Feuerwehr und ähnliche),
Soweit es sich um betriebsnotwendiges Personal handelt, sind auch Personen, die in folgenden Bereichen tätig sind, ausgenommen:
- Wasser- und Energieversorgung,
- Entsorgungswirtschaft,
- Kommunikation (Post und digitale Infrastruktur).
Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass diese sich an die Schutzvorkehrungen entsprechend dem Aachener/Charité-Modell zu verhalten und die Schutzmaßnahmen auch mit ihren Arbeitgebern abzustimmen haben.
Meldung beim Fachdienst Gesundheit
Für Rückkehrende aus allen Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt ab sofort:
- Sofortige Quarantäne für 14 Tage
- Weisen diese Erkältungssymptome auf, wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Atemprobleme, sind sie verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen unter 03693/485-8703 -8704, -8705 oder -8706 zu kontaktieren. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob daneben eine Meldung beim Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 erfolgt.
Medizinische Behandlung in der Quarantäne
Sollte während der angeordneten Quarantänezeit eine medizinische Behandlung erforderlich werden, besteht die Verpflichtung, den Rettungsdienst sowie die sie versorgende medizinische Einrichtung (z. B. Arztpraxis, Krankenhaus) bereits vorab telefonisch über die angeordnete Quarantäne und deren Grund zu informieren.
Pendler und Besucher, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten haben, dürfen den Landkreis Schmalkalden-Meiningen ebenfalls nicht betreten
Ausgenommen hiervon sind Personen, die in folgenden Bereichen tätig sind:
- Gesundheitswesen und deren Dienstleister (Arztpraxen, Krankenhäuser, Testlabore, Krankentransporte, Apotheken, Gesundheitsämter, Rettungsdienst und ähnliche),
- Pflegebereich (Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Betreuung von Menschen mit Behinderung/ Kindern oder Jugendlichen und ähnliche),
- Herstellung von medizinischen und pflegerischen Produkten,
- Behörden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind (Polizei, Feuerwehr und ähnliche),
Soweit es sich um betriebsnotwendiges Personal handelt, sind auch Personen, die in folgenden Bereichen tätig sind ausgenommen:
- Wasser- und Energieversorgung,
- Entsorgungswirtschaft,
- Kommunikation (Post und digitale Infrastruktur).
Verfügung gilt vom 23.03.2020 bis 19.04.2020
Diese Verfügung gilt ab Montag 23.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020. Grundlage für diese Verfügung ist das Infektionsschutzgesetz.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnung verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro belegt werden. Mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren muss bei Zuwiderhandlung ebenfalls gerechnet werden.
„Wer sich nicht an diese Vorgaben nicht hält, hat mit diesen empfindlichen Geldbußen zu rechnen. Wir werden die Einhaltung dieser Regeln genauso streng kontrollieren, wie die bereits erlassen Verbote“, kündigt Landrätin Peggy Greiser an.
Weitere Allgemeinverfügung mit kleinen Detailänderungen
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat am heutigen 23. März 2020 auf Weisung des Freistaates eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Darin setzt der Landkreis einen weiteren Erlass des Freistaates um, in dem im Vergleich zum Erlass vom 19. März 2020 zwei Punkte nachjustiert worden sind. Zum einen wurde nun geregelt, dass (beim Punkt III. 1) bei den zu schließenden Gemeinschaftseinrichtungen betriebserlaubnispflichtige stationäre Einrichtungen in der Erziehungshilfe als Ausnahme aufgenommen worden sind. Das heißt, dass diese Einrichtungen geöffnet bleiben dürfen. Zudem sollen nicht nur Beratungsstellen, sondern nun auch andere soziale Einrichtungen kurzfristige Online- und Telefonberatungsangebote vorhalten (Punkt IV. 1 Satz 3).
17.03.2020
Zahlreiche öffentliche Einrichtungen ab 18. März 2020 geschlossen – Landkreis erlässt weitere Allgemeinverfügung
Um der Ausbreitung des Coronavirus effizient entgegenzuwirken, werden ab morgen, 18. März 2020 in ganz Thüringen öffentliche Einrichtungen, wie Bars, Theater, Schwimmbäder und Familienzentren geschlossen. Für das Gebiet des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat der Landkreis heute eine weitere Allgemeinverfügung veröffentlicht – Grundlage ist ein Erlass des Freistaates. Auf die zugrundeliegenden Leitlinien hatten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit der Bundesregierung verständigt. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 19. April 2020.
Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel (auch Bäckereien und Fleischereien), Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen.
Die Öffnung dieser Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. „Wir bitten hier jeden Bürger und jede Bürgerin um Mithilfe und Rücksichtnahme. In geschlossenen Räumen besteht generell ein höheres Infektionsrisiko, daher ist es wichtig, dass insbesondere in Geschäften und Supermärkten die Menschen Abstand voneinander halten“, appelliert Landrätin Peggy Greiser.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Ab 18. März 2020 geschlossen sind:
- Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Konzerthäuser, und Museen;
- Fitness-Studios, Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder, Saunen und Solarien;
- Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen;
- Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und –angeboten bzw. Sportanlagen;
- Spielhallen und Spielbanken;
- Tanzlustbarkeiten;
- Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen im Sinne der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S.202);
- Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786);
- Prostitutionsbetriebe;
- Einrichtungen, Angebote und Maßnahmen für Familien nach § 16 SGB VIII wie z.B. Familienzentren, Familienferienstätten, Familienbildungsangebote freier Träger. Verbände und Gruppenangebote in Geburtshäusern;
- Mehrgenerationenhäuser;
- Offene Senioreneinrichtungen der Seniorenarbeit wie z.B. Seniorenclubs, Seniorenbüros;
- Jugendbildungs-, Jugenderholungs- und Jugendfreizeitstätten einschließlich Jugendclubs sowie Jugendherbergen i.S.v. § 11 SGB VIII;
- Tagespflegeeinrichtungen nach SGV XI;
- Beratungsstellen;
- Frauenzentren.
Weitere Einschränkungen
Weiterhin gibt es nun einheitliche Vorgaben für Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, sowie stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz. Zu schließen sind in diesen Einrichtungen Kantinen, Cafeterien und andere öffentlich zugängliche Einrichtungen. Lesungen, Vorträge und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.
Gaststätten dürfen nur öffnen, wenn zwischen den Tischen mindestens 1,5 Meter Abstand gewährleistet ist, das gleiche gilt für Stehplätze.
Starke Einschränkungen gibt es auch in Werkstätten für behinderte Menschen und bei Angeboten der Eingliederungshilfe.
In den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, gilt ein generelles Betreuungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben. Das Gesundheitsamt im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen empfiehlt, allen Rückkehrern aus Risikogebieten generell in Absprache mit ihrem Arbeitgeber und in Anlehnung an das Bundesgesundheitsministerium 14 Tage zuhause zu bleiben und jegliche Kontakte zu anderen Personen zu meiden.
„Für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist es ungemein wichtig, dass die Inhalte der Allgemeinverfügung ausnahmslos umgesetzt werden“, unterstreicht Landrätin Peggy Greiser. „Es wird auch Kontrollen geben, Verstöße werden entsprechend geahndet.“ Zugleich forderte die Landrätin Bund und Land dazu auf, ein Konjunkturpaket für die betroffenen Unternehmer vorzubereiten. „Gerade die Gastronomie und der Einzelhandel sind wirtschaftlich stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen“, so die Landrätin.
Weitere Informationen:
Aktuelle Informationen:
www.lra-sm.de
Antworten auf häufig gestellte Fragen des Robert Koch-Instituts:
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Antworten auf häufig gestellte Fragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Informationen sowie FAQs des Bundesgesundheitsministeriums:
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Wichtige Telefonnummern zum Thema Coronavirus:
- Das Info-Telefon im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen ist unter 03693/485-4000 zu folgenden Sprechzeiten zu erreichen:Montag bis Mittwoch von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr. - Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie die 116117 – die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes-, wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben.
- Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: 030 / 346 465 100
- Hotline der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland: 0800 / 011 77 22
- Info-Telefon Landesamt für Verbraucherschutz: 0361 / 57 3815 099
- Kostenlose 24-Stunden-Info-Hotline BARMER: 0800 / 84 84 111
Details zur Notbetreuung und Kindergärten und Schule
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat eben Kriterien für die Notfallbetreuung in Kindergärten und Schulen veröffentlicht.
Elternbrief: Kriterien Notbetreuung Elterninfo
Infos für Schul- und Kitaleitungen: Kriterien Notbetreuung Einrichtungen
Pressemitteilung: Pressemitteilung Kriterien für Notfallbetreuung an Kitas und Schulen
Weitere Dokumente und Allgemeinverfügungen:
Orientierung für Menschenansammlungen
Allgemeinverfügung Absage Veranstaltungen über 100 Personen 13.03.2020
Elterninformation Schulschließung 13.03.2020
Allgemeinverfügung-Kita-und-Schulschließung 14.03.2020
Allgemeinverfügung Absage Veranstaltungen über 50_Personen_14.03.2020
Allgemeinverfügung Schließung Öffentlicher Einrichtungen 17.03.2020
Änderung Allgemeinverfügung Kita-und-Schulschließung 23.03.2020
Allgemeinverfügung Reiserückkehrer 23.03.2020