In der Woche vom 16. März bis 20. März 2020 wird eine Prüfung der Standsicherheit der Grabmale auf dem Friedhof Ritschenhausen durchgeführt.
Der jeweilige Nutzungsberechtigte der Grabstätte wird darauf hingewiesen, dass die entsprechenden notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen sind. Ergänzend wird informiert, dass jeder Grabnutzungsberechtigte zur Sicherung der Standsicherheit des Grabsteins verpflichtet ist.
Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch Umfallen von Grabmalen oder durch Abstürzen von Teilen verursacht wird.
Verantwortliche sind diejenigen, die laut Satzung das Recht an einer Grabstelle erworben haben und das Nutzungsentgelt entrichten.
Die Verantwortlichen werden hiermit aufgefordert, die mit einem roten Punkt versehenen Grabstätten umgehend fachgerecht wiederherstellen zu lassen.
Unfälle durch umstürzende Grabmale führen erfahrungsgemäß zu weitgehenden Schadenersatzansprüchen gegen den Verantwortlichen. Wir bitten Sie somit in ihrem eigenen Interesse, dieser Aufforderung Folge zu leisten.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“, Frau Werner, Tel. 036843/792-24 oder den Bürgermeister

Schwarza, den 18.02.2020