2. Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 06.11.2020 zur Begrenzung der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen sowie private und familiäre Feierlichkeiten als regionale Anpassung an das aktuelle SARS-CoV-2-lnfektionsgeschehen im Landkreisgebiet