In der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ mit dem Amtssitz in 98547 Schwarza, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, ist nach der Wahl durch die Gmeinschaftsversammlung die Stelle des

Hauptamtlichen
Gemeinschaftsvorsitzenden (m/w/d)

zum 04. Juni 2021 zu besetzen.
Die Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ besteht derzeit aus 14 Mitgliedsgemeinden mit insgesamt ca. 8.800 Einwohnern. Nähere Informationen über unsere Verwaltungsgemeinschaft erhalten Sie unter www.vg-dolmar-salzbruecke.de. Die Mitgliedsgemeinden sind: Belrieth, Christes, Dillstädt, Einhausen, Ellingshausen, Kühndorf, Leutersdorf, Neubrunn, Obermaßfeld-Grimmenthal, Ritschenhausen, Rohr, Schwarza, Utendorf, Vachdorf. Neben dem Hauptsitz der Verwaltung in Schwarza ver-fügt die Verwaltungsgemeinschaft zusätzlich noch über eine Außenstelle in Obermaßfeld-Grimmenthal.
Der/Die Gemeinschaftsvorsitzende wird nach der Wahl durch die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre (§ 48 Absatz 3 Thüringer Kommunalordnung – ThürKO). Die Stelle ist nach der Thüringer Kommunalbesoldungsverordnung –ThürKomBesV- mit der Besoldungsgruppe A 15 bewertet. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit -ThürDaufwEV- gewährt. Die/Der Bewerber muss die Voraussetzungen für die Berufung (Ernennung) in das Beamtenverhältnis nach den einschlägig beamtenrechtlichen Vorschriften für Gemeinden und Gemeindeverbände in Thüringen erfüllen.
Die/Der Bewerberin/Bewerber muss zum Amtsantritt die notwendigen Prüfungen erworben haben, die den Nachweis bringen über
die Befähigung zum gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (§ 49 Abs. 1 Satz 2 ThürKO);
bzw. die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zum Verwaltungsfachwirt (FL II)
vertiefte Kenntnisse und praktische Erfahrungen im allgemeinen Verwaltungs-recht, Kommunalrecht, kommunalen Haushaltsrecht, Personalwesen, Betriebswirtschaftslehre und der kaufmännischen Buchführung
mehrjährige (mindestens 3 Jahre) nachgewiesene Leitungstätigkeit in der öffentlichen Verwaltung.
Ein polizeiliches Führungszeugnis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen (muss spätestens zum Vorstellungsgespräch vorliegen).
Insbesondere werden erwartet:
soziale Kompetenz und Befähigung zur kooperativen Führung von Mitarbeitern
Verhandlungsgeschick, Zielkonsequenz und Konfliktfähigkeit
Entscheidungsfreude und Bereitschaft zur Übernahme eigener Verantwortung
Übernahme der Stelle des Fachbereichsleiters „Haupt- u. Personalverwaltung mit Bürgerservice“
Der/Die Bewerber/-in sollte umfassende Kenntnisse der regionalen Verhältnisse haben und im Besitz eines gültigen PKW-Führerscheins sein. Es ist wünschenswert, dass der/die Bewerber/in seinen/ihren Wohnsitz im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ hat bzw. dorthin verlegt. Die Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen mit dem Privatfahrzeug wird im Bedarfsfall ebenfalls erwartet.
Bewerbungen mit den aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse und lückenlosem Tätigkeitsnachweis) sind unter dem Kennwort – Gemeinschaftsvorsitzender (m/w/d) – bis zum 01.03.2021 an die

Verwaltungsgemeinschaft
„Dolmar-Salzbrücke“
Erster Stellv. VG-Vorsitzender
Herr R. Baumann
Zella-Meininger-Str. 6
98547 Schwarza

oder per E-Mail an die Personalabteilung: k.becker@vg-ds.de (als PDF) zu richten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Kostengründen von einer Zwischennachricht absehen und Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt wer-den. Kosten und Auslagen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. Sollte eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht werden, wird um Beifügung eines ausreichend frankierten Rückumschlages gebeten.
Mit Ihrer Bewerbung willigen Sie ein, dass sämtliche im Zuge der Bewerbung erfassten Bewerbungsdaten zum Zwecke der Durchführung des Auswahlverfahrens von der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ verwendet und Ihre Unterlagen und Daten nach Abschluss des Verfahrens sechs Monate aufbewahrt und gespeichert wer-den. Ihr Einverständnis können Sie schriftlich widerrufen. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden nicht abgeholte Bewerbungsunterlagen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet und die persönlichen Daten gelöscht.

Schwarza, d. 14.01.2021
gez. Reiner Baumann
Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender